Referenzen

Dr. iur. Harald Maihold


Rezensionen zu "Strafe für fremde Schuld?"

  • Reinhard Zimmermann, Juristische Bücher des Jahres - Eine Leseempfehlung, in: NJW 2005, S. 3338: „In seiner Dissertation 'Strafe für fremde Schuld', einem Werk von imponierender Gelehrsamkeit, zeigt Harald Maihold anhand minutiöser Quellenstudien, dass diese Anfänge [des strafrechtlichen Schuldbegriffs, H.M.] in der Theologie des Mittelalters zu suchen sind. [...] Der Ausgangspunkt dieser Tradition ist kaum je eindringlicher dargestellt worden als in der Arbeit Maiholds. [...] In höchst anschaulicher Weise lässt Maihold den Leser an den vielfältigen Versuchen der frühneuzeitlichen Theologen und Juristen teilnehmen, mit dieser Problematik fertig zu werden. Wer erfahren will, wie wir im Bereich des Strafrechts wurden, was wir zumindest bis gestern noch waren, sollte zu Maiholds Buch greifen.“
  • Antje Schumann, in: Informaciones III/05, S. 216-218: „Neben dem interessanten Gebiet der noch vorhandenen Verflechtung von (Moral-) Theologie und (Straf-)Recht im 16. Jahrhundert ist es vor allem Maiholds Darstellungsweise, durch die das Buch mit seiner historischen sowie dogmatischen Materialfülle verständlich und spannend zu lesen ist. Für Dissertationen - auch historisch eingebetteten - ist dies wohl nicht selbstverständlich.“
  • Gerd Roellecke, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. 7. 2006: „Wenn man Maiholds Buch gelesen hat, versteht man tatsächlich besser, wie sich das Strafrecht modernisiert hat. Das ist eine bedeutende Leistung.“
  • Georg Steinberg, in: Rg Rechtsgeschichte 9 (2006), S. 218f: „[...] zeichnet Harald Maihold in seiner hervorragenden Dissertation nach, die, auf den ersten Blick ersichtlich, das Resultat langjähriger Forschungsarbeiten ist und in der der Verfasser sein umfassendes und detailreiches Wissen zu einer thetisch angelegten Untersuchung durchformt. Die Arbeit besticht zunächst durch ihre methodische Reflexionstiefe [...] Die Untersuchung beeindruckt zum einen durch ihre interdisziplinäre Spannweite, zum anderen kann der Verfasser mittels detaillierter Quellenauswertung Akzentverschiebungen auch im Einzelnen belegen [...] groß ist der Gewinn, den die Lektüre dieses fundierten, zugleich umfassenden und - am inhaltlichen Ertrag gemessen - diszipliniert knappen, nicht zuletzt auch spannend zu lesenden Werkes bringt.“
  • Álvaro Pérez Ragone, in: Revista de estudios histórico-jurídicos 28 (2006), pp. 725-728: “La obra con certeza es un hito en los textos cientificos de habla alemana por la sistematización que logró de las fuentes de la producción del siglo XVI español en torno a un tema con respuesta que sirvieron para entonces y por qué no para hoy.“
  • Georg Zenkert, in: Philosophische Rundschau 54/1 (März 2007): „[...] ist es das unbestreitbare Verdienst der Studie, ein eher schwer zugängliches Material systematisch zu erschließen und im Hinblick auf seine paradigmatische Bedeutung zu interpretieren. [...] daß der Vf. eine beindruckend akribische juristische Studie vorlegt, die Anlaß gibt für weitere, für systematische Fragen. Diese Fragen müssen erst noch gestellt werden, aber sie können mit dem Hintergrund, den die Untersuchung erörtert, gewiß differenzierter erörtert werden.“
  • Katrin Bayerle, in: forum historiae iuris (www.forhistiur.de), Rezension vom 7. Mai 2007: „Maihold belegt eindrucksvoll und aufgrund der zahlreichen Beispiele anschaulich den bis in die Gegenwart reichenden Einfluss der Theologie auf das moderne Strafrecht. Dabei versteht es der Autor, die Ergebnisse des umfangreichen Quellenmaterials im gewählten Untersuchungszeitraum vornehmlich des 16. Jahrhunderts spannend und mit Hilfe der zahlreichen Übersichten auch verständlich in disziplinierter Kürze zu präsentieren. Die hinsichtlich ihres Umfangs und Genauigkeit gleichermaßen hervorragende Quellenarbeit Maiholds ist bereits mehrfach hervorgehoben worden, daher sei hier ergänzend sein sorgfältiges methodisches Vorgehen gewürdigt. Dies betrifft neben der gewissenhaften Textauswahl vor allem die umfassende und klare Offenlegung der verwendeten Terminologie, die den Bedeutungswandel der Begriffe im Laufe der Jahrhunderte und die Schwierigkeiten einer Annäherung durch moderne Kategorien berücksichtigt. Insgesamt ist der Autor zu dieser interdisziplinär angelegten Arbeit, die Strafrechtler, Rechtshistoriker, Philosophen wie auch Theologen gleichermaßen bereichert, zu beglückwünschen.“
  • Jan Schröder, in: ZNR Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 29 (2007), S. 308-309: „Die sorgfältige Untersuchung führt deutlich über den bisherigen Wissensstand hinaus. Ihre besondere Stärke liegt in der gleichgewichtigen Berücksichtigung der legistischen, kanonistischen und theologischen Literatur, und sie zeigt, welche Erkenntnisfortschritte bei gewissenhafter Ausschöpfung dieser Quellen auch in der strafrechtlichen Dogmengeschichte möglich sind.“
  • Norbert Brieskorn, S.J., in: Theologie und Philosophie, Heft 4, 2007, S. 603-605: „Gutzuheißen und zu begrüßen ist das Vorgehen M.s, bei der Klärung aktueller strafrechtlicher Fragen auf die Kämpfe und ‚Läuterungen‘ der Strafrechtsgeschichte zurückzugreifen und dazu die nicht leicht zu bewältigende ‚Masse‘ an Rechtsliteratur auszuwerten; ein weiteres Verdienst ist es, die mittlerweile doch ansehnliche Zahl von Forschungsarbeiten zu würdigen [...]. Es bleibt m.E. als Quintessenz zu betonen, dass der Beitrag der spanischen Spätscholastik angesichts der Leistungen der Hochscholastik nicht überschätzt werden darf; und M. arbeitet ja gerade die Treue der spanischen Scholastik zur Lehre des Thomas heraus [...]. Zuzustimmen ist dem Plädoyer, am Schuldprinzip festzuhalten, aus dem Argument der Identität heraus: Die heutige Rechtskultur würde sich und ihre Ursprünge verraten.“
  • Peter Dinzelbacher, in: Mediaevistik 20 (2007), S. 465-467: „Maihold hat mit dieser rechtsgeschichtlich-theologischen Untersuchung ein umfangreiches Material vorgelegt und aufbereitet, das nun der mentalitätsgeschichtlichen Interpretation harrt.“
  • Gerhard Köbler, in: ZRG Germ. Abt. 128 (2011), S. 729-730: „Viele irdische Güter sind bekanntlich in der bunten Wirklichkeit des menschlichen Lebens ungleich verteilt. Deswegen findet auch nicht jedes Werk stets die ihm gebührende Aufmerksamkeit der besten Sachkundigen.“